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* Pfarrgemeinderat St. Lambertus * Die Einrichtung des Pfarrgemeinderates beruht auf den Beschlüssen des II Vatikanums (1962-65). Ziel ist es, Talente der Laien mitverantwortend in die Kirche und Pfarrgemeinde einzubringen. Diese sollen das kirchliche Leben in der Pfarrgemeinde mitplanen und -gestalten und in Kommune, Staat und Gesellschaft das christliche Engagement verantworten. Der Pfarrgemeinderat ist damit Impulsgeber und Steuerungsgremium für die pfarrlichen und seelsorgerischen Schwerpunkte des Gemeindelebens und Berater des Leitenden Pfarrers und des Pastoralteams. Pfarrgemeinderat St. Lambertus